Stimmen Sie sich auf die weihnachtliche Zeit ein und machen Sie anderen eine Freude. Am 13. Dezember sammelt BMW München im Rahmen des Advents-Benefizkonzerts erneut Spenden für benachteiligte Kinder und ist bereits jetzt schon sehr dankbar für jegliche Unterstützung. 

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Original BMW Zubehör, Teile und Lifestyle Produkte. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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Top Service und Zubehör Highlights für Ihren BMW älter als 5 Jahre.

Hier beginnt unser Weg zum Showroom der Zukunft.

29. Advents-Benefizkonzert

Ticketbestellungen sind bereits jetzt telefonisch oder per E-Mail möglich

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Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Services, Original BMW Teilen und Zubehör für Ihr Fahrzeug. 

Der neue BMW Airport Service.

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Schreiben Sie uns ihr Anliegen und wir kümmern uns darum.

Kraftstoffverbrauch, CO2-Emission und Stromverbrauch aller aktuellen BMW Modelle.

Die BMW Reifenversicherung. 

Wir wurden von der Auto Bild mit drei Münchner Filialen aus 38.000 Werkstätten zu den Besten Deutschlands ausgezeichnet. 

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Die Motorworld München ist ein lebendiger Treffpunkt für Automobilliebhaber. Erleben Sie die pure Freude am Fahren: damals, heute und in der Zukunft.

Starten Sie Ihren Weg zum Erfolg bei uns.

Mit einer Ausbildung für deinen Traumberuf.

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Unser Bestreben ist es nicht nur Ihre Erwartungen zu erfüllen. Wir wollen Sie mit unserer Leistung begeistern und Freude verbreiten.

**Der Nachlass gegenüber der UPE ist fahrzeuggebunden. Gültig für Wartung und Verschleißreparaturen (Lohn & Original BMW Teile) auf das angegebene und im System hinterlegte Fahrzeug ab fünf Jahren. Ausgenommen sind Aufträge zu Räder und Reifen, Smart Repair, Fahrzeugpflege, Karosserie- und Lackarbeiten, Glasreparaturen, Scheibentausch, der Kauf von Teilen ohne Serviceauftrag, Zubehör und Accessoires. Die Fahrgestellnummer (FIN) muss auf der Rückseite eingetragen sein. / Angebote nur gültig für Endverbraucher in handelsüblichen Mengen und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die BMW 5+ Karte ist ab Austellungsdatum mindestens zwei Jahre in allen BMW in Deutschland gültig. Wertangaben inkl. MwSt. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Stand 07/2020.

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Nur gültig bei Kauf, Finanzierung, Leasing von ausgewählten BMW Jungen Gebrauchten Aktionsfahrzeugen der teilnehmenden BMW AG Niederlassungen Deutschland.
Angebot gültig bis zum 31.12.2024 bzw. solange der Vorrat reicht und bei Zulassung bis zum 31.12.2024.
Die Zusatzangebote sind nicht bar auszahlbar und nicht verrechenbar mit anderen Aktionen. Folgende Zusatzangebote stehen zur Auswahl: Überzahlung Ihres Gebrauchten i.H. von 1.000,– EUR bis 2500,– EUR**; Teile und Zubehör i.H. von 750,– EUR ; BMW Service Inclusive i.H. von 750,– EUR; Anrechenbar auf die Finanzierung i.H. von 750,– EUR. **Das angebotene Fahrzeug ist die Basis für die Höhe der Inzahlungnahmeprämie. Inzahlungnahmeprämie für 1er, 2er, X1, X2, Z4: 1.000,– EUR; Inzahlungnahmeprämie für 3er, 4er, i4, 5er, i5, X3, X4: 1.500 EUR; Inzahlungnahmeprämie für 6er, 7er, 8er, X5, X6, X7, XM, iX: 2.000 EUR; Ist das angebotene Fahrzeug ein BEV oder PHEV so kann der Gruppenwert um 500,– EUR erhöht werden. Voraussetzung für die Inzahlungnahmeprämie ist der Ankauf eines auf den Käufer/in zugelassenen Fahrzeugs durch die jeweilige BMW AG Niederlassung Deutschland. Alle Preise inkl. MwST.

 

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Nur bei Kauf, Leasing oder Finanzierung eines unserer BMW Aktionsmodelle bis zum 29.02.2024 und bei Zulassung bis zum 31.03.2024. Winterradsatz ist vorgegeben. Weitere Varianten gegen Aufpreis verfügbar. Einlagerung nur während einer Saison. Fahrzeugabbildung ist farbabweichend und zeigt Sonderausstattungen und abweichende Motorisierung. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 

 

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Die My BMW App ist mit allen BMW Fahrzeugen ab dem Modelljahr 2014 kompatibel. Voraussetzungen sind die Ausstattung ConnectedDrive Services und ein passendes Smartphone. Die Funktionen der My BMW App sind modellabhängig.

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung) überlassen wurde.